Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten
Erst kürzlich stellte sich uns die Frage nach der Zulässigkeit der Anwendung der LAI stationäre Geräte. Am Beispiel Sachen-Anhalt soll kurz die Einführung und die Zulässigkeit der Anwendung bzw. die Verpflichtung zur Anwendung erlätert werden.
Leitfaden Link:
Auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt findet man eine Zusammenfassung zu den Leitfäden zum Immissionsschutz:
Wichtige Hinweise zur Auslegung der TA-Lärm:
https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/aktualisierte_hinweise_ta_laerm_2_1503575642.pdf
Aber auch den Link zum Online-Assistent zur Anwendung LAI bei Wärmepumpen:
http://lwpapp.webyte.de/#/einfuehrung
Der Assistenz ist für eine grobe Einschätzung geeignet. Dazu sind Kenntnisse zum Baugebiet notwendig und zur Schalleistung der Wärmepumpe. In der Abbildung einmal die Schalleistungen einer Vissmann Vitocal 200-S im Tag- und Nachtbetrieb.
Nicht jede Behörde arbeitet bisher schon nach dem Leitfaden. Zum Schutz der Nachbarbebauung ist dieser jedoch anzuwenden.
Entsprechend dem Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie LSA geben die LAI-Hinweise den Stand der Technik wieder. Sie sind für neue Genehmigungsverfahren anzuwenden. Jedoch bezieht sich das Schreiben auf Windkraftanlagen. In wie weit die Anwendung der LAI statinäre Geräte verpflichtend ist belibt abzuwarten.
Weitere Informationen sind in einer Studie zu finden für weitere Bundesländer:
Leitfaden NRW:
Infoseite Baden-Württemberg: